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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Betreffend die AfA ist zwischen den Anschaffungskosten eines Mietobjektes und den Herstellungskosten eines solchen Objektes zu differenzieren, weil ein angeschafftes Mietobjekt bereits mit der Anschaffung zur Vermietung bereitsteht, die Bereitstellung bei einem hergestellten Gebäude aber erst mit dessen Fertigstellung möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X10Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009