RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs3;
MRG §10;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die Bildung eines steuerfreien Betrages gemäß § 28 Abs 3 EStG 1972 ist ausgeschlossen, wenn es sich nicht um nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtige Einnahmen handelt. Bestätigt der Abgabepflichtige die Unanwendbarkeit des § 28 Abs 3 EStG 1972 durch sein Vorbringen, er habe sich freiwillig "derselben Bestimmung unterworfen", so handelt es sich nicht um nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtige Einnahmen, sondern um eine vereinbarte Verrechnungspflicht. Es bestehen unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Bedenken dagegen, zwingende gesetzliche Verrechnungsvorschriften anders zu behandeln als Verrechnungsvorschriften, die aufgrund der Privatautonomie durch Vereinbarung übernommen wurden, denn es handelt sich hiebei um im wesentlichen verschiedene Sachverhalte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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