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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 7/1993, S 524-525Rechtssatz
Ausführungen zum Umfang der Offenlegungspflicht im Sinne des § 119 Abs 1 BAO bzw zur Frage, inwieweit überhaupt von tauglichen Beweisanträgen gesprochen werden kann, wenn der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor der Abgabenbehörde über den Verlauf der Vernehmung des Rechtsvertreters des Abgabepflichtigen als Zeugen anhand der von ihm selbst in Schriftsätzen formulierten Beweisanträge wiederholt die Antwort des Zeugen zu entnehmen ist, daß es sich bei den betreffenden Fragen um Rechtsfragen handle, zu denen der Zeuge nicht vernommen werden könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X15Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009