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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Bei hergestellten Wirtschaftsgütern ist die AfA in der Regel ausgeschlossen, solange das Wirtschaftsgut nicht fertiggestellt ist; eine AfA kommt erst in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut den Zwecken des Betriebes dient und deshalb einer Abnutzung unterliegt. Bei einer Gebäudeerrichtung in Teilabschnitten ist nach Maßgabe der Aufnahme der Nutzung eine AfA möglich (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffer 12 zu § 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009