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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung ist gemäß § 184 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde berufen; grundsätzlich bedarf es hiezu nicht der Beiziehung eines Sachverständigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X16Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009