RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung ist gemäß § 184 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde berufen; grundsätzlich bedarf es hiezu nicht der Beiziehung eines Sachverständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X16

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten