RS Vfgh 1986/3/11 B495/85

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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Index

L3 Finanzrecht

Norm

B-VG Art115
B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität
GrundsteuerG 1955 §13 Abs1

Rechtssatz

GrStG; Abweisung eines Antrages auf Zerlegung des festgestellten Einheitswertes gemäß §13; unter "Gemeinden" in §13 Abs1 erster Satz sind Ortsgemeinden iS der Art115 ff. B-VG, nicht Katastralgemeinden zu verstehen; Gemeinde Pottenbrunn seit 1972 mit St. Pölten vereinigt - Lage der Grundstücke innerhalb eines Gemeindegebietes

Art140 Abs1 B-VG; zur Prozeßvoraussetzung der Präjudizialität bei der amtswegigen Einleitung eines Normenprüfungsverfahrens; in einem steuerrechtlichen Verfahren haben die Verwaltungsbehörden nicht (auch) jene Vorschriften anzuwenden, die die Gemeindegrenzen festlegen

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundsteuer, VfGH / Präjudizialität

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B495.1985

Dokumentnummer

JFR_10139689_85B00495_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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