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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litc; ausgehend vom Parteivorbringen Annahme, daß Bf. das Alpgrundstück nicht selbst bewirtschaften werde - keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes sowie des Rechtes auf Freizügigkeit des Vermögens
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B196.1983Dokumentnummer
JFR_10139689_83B00196_01