RS Vwgh 1993/3/9 92/06/0235

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2 litb;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §33 Abs1;

Rechtssatz

Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes bzw die Erlassung einer Bausperreverordnung oder der Ersatz einer Bausperreverordnung durch eine andere sind Änderungen der Rechtslage, die im Berufungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060235.X02

Im RIS seit

24.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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