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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes bzw die Erlassung einer Bausperreverordnung oder der Ersatz einer Bausperreverordnung durch eine andere sind Änderungen der Rechtslage, die im Berufungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060235.X02Im RIS seit
24.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2009