RS Vwgh 1993/3/9 91/06/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BStG 1971 §17 Abs1;
BStG 1971 §20;
B-VG Art139 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in JBl Nr 10/1993, S 676 ff Besprechung in:JBl 1993/10;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen der Zersplitterung der Grundstücke infolge des Ausbaues der Autobahn und daraus resultierenden Zerstörung der bisherigen Betriebsstruktur kann nicht die Gesetzwidrigkeit der den Straßenverlauf bestimmenden Verordnung dargelegt werden. Wird daran die Verfahrensrüge der unvollständigen Sachverhaltsfeststellung und notwendiger Ergänzungsbedürftigkeit geknüpft, kann damit im Hinblick auf die Bindung der Behörde an den durch die Verordnung festgelegten Trassenverlauf ein Verfahrensmangel nicht aufgezeigt werden (hier: Umfahrung Klagenfurt).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991060157.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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