RS Vfgh 1986/3/11 B198/83

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Tir GVG §6 Abs1 litc

Rechtssatz

Tir. GVG; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §6 Abs1 litc; willkürliches Übergehen der Tatsache, daß Bf. land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt; kompetenzwidrige Auslegung des §6 Abs1 litc dahingehend, daß die beabsichtigte Betriebsform der Bienenzucht "nicht als volkswirtschaftlich höherwertig" den Entzug des Kaufgrundstückes aus dem landwirtschaftlichen Betrieb des Verkäufers rechtfertige; willkürliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Grundstück land- und forstwirtschaftliches, Selbstbewirtschaftung, Bienenzucht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B198.1983

Dokumentnummer

JFR_10139689_83B00198_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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