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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/24 91/06/0233 8Stammrechtssatz
Der Inhalt eines Flächenwidmungsplanes iSd Bedeutung der festgelegten Widmung richtet sich nach den im Zeitpunkt der Erlassung (dh der Beschlußfassung durch den Gemeinderat) des Planes geltenden Rechtsvorschriften (Hinweis E 20.6.1991, 90/06/0162). Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Flächenwidmungsplanes durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060192.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011