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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/06/0040Rechtssatz
Für die Bewilligungsfähigkeit eines bereits (konsenslos) errichteten Projekts kommt es nicht auf die tatsächliche Situation, sondern auf das vom Antragsteller der Behörde vorgelegte Projekt an, wobei es für die Identitätsfrage des nunmehrigen, mit dem seinerzeitigen Projekt lediglich eines Vergleiches der jeweiligen Ansuchen samt angeschlossener Unterlagen bedarf, nicht aber eines Ortsaugenscheines.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060259.X03Im RIS seit
03.05.2001