RS Vfgh 1986/3/13 B319/83

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Veröffentlicht am 13.03.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Tir GVG 1983 §4 Abs1
Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc

Rechtssatz

Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Schenkungsvertrages gemäß §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc, mit dem der Bf. von ihrem Gatten ein halber Miteigentumsanteil von Liegenschaften übertragen werden sollte, die bis zum Schenkungsvertrag verpachtet waren; keine Bedenken gegen §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc; vertretbare Annahme, daß in Zukunft eine Selbstbewirtschaftung durch die im Ausland wohnhafte Bf. nicht zu erwarten sei; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Liegenschaftserwerbsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B319.1983

Dokumentnummer

JFR_10139687_83B00319_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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