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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Schenkungsvertrages gemäß §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc, mit dem der Bf. von ihrem Gatten ein halber Miteigentumsanteil von Liegenschaften übertragen werden sollte, die bis zum Schenkungsvertrag verpachtet waren; keine Bedenken gegen §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc; vertretbare Annahme, daß in Zukunft eine Selbstbewirtschaftung durch die im Ausland wohnhafte Bf. nicht zu erwarten sei; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, LiegenschaftserwerbsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B319.1983Dokumentnummer
JFR_10139687_83B00319_01