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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/24 91/06/0233 7Stammrechtssatz
Der unmittelbare Verlust von Parteirechten durch eine gesetzliche Maßnahme in der Form einer rückwirkenden Anwendung neu geschaffener, zum Rechtsuntergang führender Fristen ohne (allenfalls kürzere) Übergangsfristen kann im Zweifel nicht angenommen werden (Hinweis E 30.4.1992, 92/06/0047, 0059); hier kann die Parteistellung nicht gestützt auf § 71a Stmk BauO 1968 in Zweifel gezogen werden).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060192.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011