Index
96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §17 Abs1;Beachte
Besprechung in:JBl 1993/10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/17/0172 E 15. April 1988 VwSlg 12698 A/1988 RS 2Stammrechtssatz
Einwendungen, die ausschließlich gegen eine mit VO festgelegte Trassenführung gerichtet sind, können wegen der Bindung der Verwaltungsbehörde an Verordnungen im Verwaltungsverfahren, folglich auch in einem Enteignungsverfahren nach § 20 BStG, nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Wohl aber besteht nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges die Möglichkeit, in einer Beschwerde an den VfGH (Art 144 B-VG) oder an den VwGH (Art 131 B-VG) gegen einen Enteignungsbescheid die amtswegige Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens bzw die Stellung eines Antrages auf Aufhebung der VO wegen Gesetzwidrigkeit nach Art 139 B-VG anzuregen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991060157.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.11.2009