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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Auch die Veräußerung von Privatgegenständen - wie etwa Gegenständen einer privaten Sammlung - kann eine nachhaltige Tätigkeit darstellen (Hinweis E 20.3.1980, 2598/77; E 12.12.1988, 87/15/0107). Für das sowohl in umsatzsteuerrechtlicher als auch in einkommensteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit ist das Vorliegen von Anzeichen dafür erforderlich, daß eine wiederholte Veräußerung (nachhaltige Erzielung von Einnahmen) beabsichtigt ist,Hinweise auf die Nachhaltigkeit der Sammeltätigkeit (hier: systematische Suche nach archäologischen Gegenständen) sind hingegen nicht entscheidungswesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130189.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009