RS Vwgh 1993/3/10 93/01/0015

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Veröffentlicht am 10.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Mit Eintritt der Rechtskraft der Feststellung, daß der Asylwerber nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, ist die Beschwer weggefallen und ein weiteres Rechtsschutzbedürfnis des Asylwerbers (hier in Ansehung der allein als Beschwerdepunkt geltend gemachten Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung) daher zu verneinen (Hinweis E 1.2.1989, 87/01/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010015.X01

Im RIS seit

03.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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