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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Mit Eintritt der Rechtskraft der Feststellung, daß der Asylwerber nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, ist die Beschwer weggefallen und ein weiteres Rechtsschutzbedürfnis des Asylwerbers (hier in Ansehung der allein als Beschwerdepunkt geltend gemachten Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung) daher zu verneinen (Hinweis E 1.2.1989, 87/01/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010015.X01Im RIS seit
03.10.2001