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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG; Annahme der landwirtschaftlichen Nutzung des Kaufgrundstückes ("Hausgarten") - gesetzmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §6 Abs1 litc - Selbstbewirtschaftung durch entfernt wohnende Bf. nicht zu erwarten; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, LiegenschaftserwerbsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B182.1984Dokumentnummer
JFR_10139686_84B00182_01