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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §61 Abs3;Rechtssatz
Fehlt im Spruch des Strafbescheides die Angabe, ob es sich bei der vom Arbeitsinspektor kontrollierten Baugrube um eine bereits fertiggestellte oder um eine noch im Stadium des (fortschreitenden) Aushubes befindliche Baugrube handelte, so ist es nicht möglich, eine eindeutige rechtliche Beurteilung (Subsumtion) des dem beschuldigten Arbeitgeber angelasteten Verhaltens vorzunehmen; insofern mangelt es an einem wesentlichen Sachverhaltselement.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180441.X02Im RIS seit
11.07.2001