RS Vwgh 1993/3/12 90/07/0105

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Veröffentlicht am 12.03.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Nach § 31 Abs 3 WRG dürfen dem Verpflichteten nur die von der zuständigen WASSERRECHTSBEHÖRDE angeordneten Maßnahmen zum Kostenersatz vorgeschrieben werden (hier jedoch Anordnung durch den Sachverständigen des Ölalarmdienstes der Landesbaudirektion).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070105.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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