Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ist mit einem ausgeführten Bau eine Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte eines Nachbarn verbunden, so stehen ihm nach § 112 bzw § 113 NÖ BauO 1976 Rechtsansprüche auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu (Hinweis E 14.1.1987, 86/05/0037, hier wäre es Sache des Nachbarn gewesen, einen Antrag auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu stellen, nicht aber sind Fragen der Bauausführung im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu erörtern).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009