RS Vwgh 1993/3/16 93/05/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §112;
BauO NÖ 1976 §113;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist mit einem ausgeführten Bau eine Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte eines Nachbarn verbunden, so stehen ihm nach § 112 bzw § 113 NÖ BauO 1976 Rechtsansprüche auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu (Hinweis E 14.1.1987, 86/05/0037, hier wäre es Sache des Nachbarn gewesen, einen Antrag auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu stellen, nicht aber sind Fragen der Bauausführung im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu erörtern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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