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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
ABGB §938;Rechtssatz
Ab dem Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses eines Schenkungsvertrages kommt - unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des § 947 ABGB (Hinweis E 16.3.1993, 92/08/0190) - ein allfälliger (teilweiser) Ersatz der aufgewendeten Sozialhilfekosten unter dem Gesichtspunkt des nachträglichen Bekanntwerdens (teilweise) hinreichenden Einkommens iSd § 26 Abs 1 iVm § 10 SHG in Betracht; keineswegs ist eine Verwertbarkeit des Vermögens iSd § 10 Abs 3 Wr SHG gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080117.X05Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009