RS Vwgh 1993/3/16 92/08/0117

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
SHG Wr 1973 §10;
SHG Wr 1973 §25;
SHG Wr 1973 §26 Abs1;

Rechtssatz

Stützt die belangte Behörde die Ersatzverpflichtung des Sozialhilfeempfängers auf das Vorhandensein von Vermögen während der gesamten Zeit der Hilfeleistung, muß sie in der Bescheidbegründung darlegen, daß dem Sozialhilfeempfänger eine Verwertung dieses der Behörde schon während der Zeit der Hilfeleistung bekannten Vermögens im Sinne des § 10 SHG nicht möglich oder zumutbar, zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides aber eine solche Verwertbarkeit gegeben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080117.X04

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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