RS Vwgh 1993/3/16 93/14/0029

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs4;
BAO §288;
BAO §289;
B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;
EStG 1988 §68 Abs5;
StGG Art2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Berufungsentscheidung bedeutet auch dann keine "Willkür", wenn für frühere Lohnzahlungszeiträume die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen anerkannt wurde. Der Umstand allein, daß eine gesetzwidrige Vorgangsweise nicht mehr aufrecht erhalten wird, stellt weder Willkür noch eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar (Hinweis E 8.9.1992, 87/14/0091).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140029.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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