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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine dem Gesetz entsprechende Berufungsentscheidung bedeutet auch dann keine "Willkür", wenn für frühere Lohnzahlungszeiträume die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen anerkannt wurde. Der Umstand allein, daß eine gesetzwidrige Vorgangsweise nicht mehr aufrecht erhalten wird, stellt weder Willkür noch eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar (Hinweis E 8.9.1992, 87/14/0091).
Schlagworte
Inhalt der BerufungsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140029.X02Im RIS seit
11.07.2001