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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/16 89/08/0234 10Stammrechtssatz
Im Verfahren über die Versicherungspflicht nach dem BSVG obliegt dem Eigentümer des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes eine besondere Mitwirkungspflicht und Konkretisierungspflicht, weil eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit durch einen anderen als den Eigentümer als solche nicht erkennen läßt, auf wessen Rechnung und Gefahr sie erfolgt, wem sie also zugerechnet werden soll. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Rechtstatsachen aus dem Kreise naher Abgehöriger handelt (Hinweis E 22.10.1987, 85/08/0160).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080082.X01Im RIS seit
20.11.2000