RS Vwgh 1993/3/16 93/14/0029

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;
EStG 1988 §68 Abs1;
EStG 1988 §68 Abs5;

Rechtssatz

AusfzF, warum Lenkern von Firmenfahrzeugen bzw Dienstfahrzeugen, mit denen sie Arbeitskollegen zum Einsatzort und zurück befördern, gewährte Erschwerniszulagen keine Erschwerniszulagen im Sinne des EStG 1972 bzw EStG 1988 darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140029.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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