RS Vwgh 1993/3/16 93/05/0043

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/05/0025 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.

Schlagworte

Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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