Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/05/0025 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009