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L82000 BauordnungNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/05/0128 2Stammrechtssatz
Ein Baubewilligungsverfahren erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil ein Nachbar übergangen worden ist. Vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Berufung des Nachbarn abzuweisen, wenn dessen Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E 15.12.1983, 83/06/0114).
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009