RS Vwgh 1993/3/16 93/05/0043

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/05/0128 2

Stammrechtssatz

Ein Baubewilligungsverfahren erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil ein Nachbar übergangen worden ist. Vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Berufung des Nachbarn abzuweisen, wenn dessen Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E 15.12.1983, 83/06/0114).

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050043.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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