RS Vwgh 1993/3/16 92/05/0325

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs7;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0295 B 11. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Partei steht kein Rechtsanspruch auf Ausübung des behördlichen Aufsichtsrechtes gem § 68 Abs 7 AVG zu, weshalb demjenigen, der ein solches Recht geltend macht, die Beschwerdelegitimation fehlt (Hinweis B 16.12.1947, 1026/47).

Schlagworte

Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992050325.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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