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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe VorarlbergNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Unter Bedachtnahme auf den Ausnahmecharakter der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern und Großeltern, die insbesondere in den Absätzen 2 und 3 des § 143 ABGB zum Ausdruck kommt, ist ein "Nicht-Imstande-Sein" des Vorfahren zur Selbsterhaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 947 ABGB nicht schon dann gegeben, wenn der danach zustehende Betrag nicht, nicht rechtzeitig oder nur schwierig vom Geschenknehmer hereingebracht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080190.X05Im RIS seit
01.02.2002