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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Zur Lösung der Frage, ob Belästigungen iSd § 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 zu erwarten sind, ist jedenfalls die Einholung eines medizinischen Gutachtens erforderlich. Dabei obliegt es dem medizinischen Sachverständigen, in seinem Gutachten auf die Wirkungen dieser Immissionen auf den menschlichen Organismus einzugehen (Hinweis E 17.5.1988, 88/05/0002).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050290.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009