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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
Flächenwidmungsplan F 3 der Stadtgemeinde Leonding; Bebauungsplan Nr. 49 "Wohnanlage Sonnenweiler" der Stadtgemeinde Leonding; kein Widerspruch des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich einiger Grundstücke (Baulandenklave) zum Oö. ROG, insbesondere zu den Raumordnungsgrundsätzen des §2 Abs5 Z3 letzter Satz und §2 Abs11 Z3; mit Rücksicht auf einen faktisch bereits bestehenden Siedlungssplitter damit zusammenhängende geringfügige Erweiterung des Baulandes - sachliche Ausübung des Planungsermessens; kein Widerspruch zu §15 Abs1 zweiter Satz; infolge des Wegfalls der Bedenken gegen den Flächenwidmungsplan keine Bedenken gegen den Bebauungsplan
Entscheidungstexte
Schlagworte
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Ermessen, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:V60.1985Dokumentnummer
JFR_10139681_85V00060_01