RS Vfgh 1986/3/19 V60/85, V61/85, V3/86, V4/86

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Veröffentlicht am 19.03.1986
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art18 Abs2
B-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität
Bebauungsplan Nr 49 "Wohnanlage Sonnenweiler" der Stadtgemeinde Leonding vom 30.01.81
Flächenwidmungsplan F 3 der Stadtgemeinde Leonding vom 12.09.80 Oö RaumOG §2 Abs5 Z3
Oö RaumOG §2 Abs11 Z3
Oö RaumOG §15 Abs1 zweiter Satz

Rechtssatz

Flächenwidmungsplan F 3 der Stadtgemeinde Leonding; Bebauungsplan Nr. 49 "Wohnanlage Sonnenweiler" der Stadtgemeinde Leonding; kein Widerspruch des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich einiger Grundstücke (Baulandenklave) zum Oö. ROG, insbesondere zu den Raumordnungsgrundsätzen des §2 Abs5 Z3 letzter Satz und §2 Abs11 Z3; mit Rücksicht auf einen faktisch bereits bestehenden Siedlungssplitter damit zusammenhängende geringfügige Erweiterung des Baulandes - sachliche Ausübung des Planungsermessens; kein Widerspruch zu §15 Abs1 zweiter Satz; infolge des Wegfalls der Bedenken gegen den Flächenwidmungsplan keine Bedenken gegen den Bebauungsplan

Entscheidungstexte

Schlagworte

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Ermessen, VfGH / Präjudizialität

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:V60.1985

Dokumentnummer

JFR_10139681_85V00060_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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