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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Verschulden trifft den Bf dann nicht, wenn sich zeigt, daß die Fristversäumung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten eines Kanzleibediensteten beruht hat, ohne daß eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzugetreten wäre (Hinweis E 26.6.1992, 88/17/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010082.X01Im RIS seit
20.11.2000