RS Vwgh 1993/3/18 92/09/0324

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §56 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus § 56 Abs 2 KOVG folgt, daß dem Beschädigten die Möglichkeit offensteht, im Falle einer - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetretenen (kausalen) - Verschlimmerung seines Leidenszustandes einen Neubemessungsantrag zu stellen.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090324.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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