Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Der von der belangten Behörde aus dem Verlust der Waffe und dem Umstand, daß der Bf über den Vorgang nur Mutmaßungen aufstellen konnte, gezogene Schluß, der Bf habe die gebotene Sorgfalt nicht eingehalten, erweist sich nicht als rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010234.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011