RS Vwgh 1993/3/18 92/09/0366

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AuslBG §4 Abs1;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/09/0023 B 20. Februar 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Liegt kein Fall des § 21 AuslBG vor, dann fehlt dem beantragten Ausländer die Beschwerdelegitimation (gegen die die erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bestätigende Berufungsentscheidung des Landesarbeitsamtes).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090366.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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