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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/1005Rechtssatz
Behauptet ein Asylwerber, ihm drohten Maßnahmen, die den Verbleib in seinem Heimatland unerträglich erscheinen ließen und die mit Gründen seiner politischen Gesinnung in Zusammenhang stünden (hier: Albaner, der behauptet, die tatsächliche Situation in Albanien und die Gefahr einer Verfolgung habe sich nicht geändert, da nach wie vor dieselben Organwalter an der Macht seien wie vor 1991), und hat die belangte Behörde dem Asylwerbern nicht Gelegenheit gegeben, zu dem von ihr angenommenen Sachverhalt Stellung zu nehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die belangte Behörde bei Vermeidung dieses Verfahrensmangels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011004.X02Im RIS seit
03.04.2001