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10/10 GrundrechteNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Die Bestimmungen des ForstG 1975 über die Rodung stellen eine vor dem Hintergrund des unter Gesetzesvorbehalt stehenden Art 5 StGG zulässige Eigentumsbeschränkung dar. Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die Interessenabwägung eindeutig ein Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung, so kann die Berufung auf das Eigentum am Waldboden nicht zur Bewilligung der Rodung führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100358.X01Im RIS seit
20.11.2000