RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0358

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

10/10 Grundrechte
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
StGG Art5;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des ForstG 1975 über die Rodung stellen eine vor dem Hintergrund des unter Gesetzesvorbehalt stehenden Art 5 StGG zulässige Eigentumsbeschränkung dar. Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die Interessenabwägung eindeutig ein Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung, so kann die Berufung auf das Eigentum am Waldboden nicht zur Bewilligung der Rodung führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100358.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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