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64/02 BundeslehrerNorm
Lehrpläne Akademie für Sozialarbeit 1987 AnlA Z4;Rechtssatz
Anspruch auf Abgeltung des Aufwandes für die Praxisanleiter für Studierende der Akademie für Sozialarbeit, hier der Caritas einer Diözese, besteht dann, wenn die Tätigkeit des Praxisanleiters entweder in einem Dienstverhältnis zum Rechtsträger dieser Akademie oder im Rahmen eines von der Akademie vergebenen Lehrauftrages ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100077.X04Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011