RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0096

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
LMG 1975 §7 Abs1 litb;
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Angabe, die Wertminderung der Lebensmittelprodukte (hier Topfen, Joghurt) habe in einer "Kontamination mit Hefen" bestanden, dient ersichtlich nur der Präzisierung der dem Beschuldigten angelasteten Tat. Dagegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG (§ 24 VStG) keine Bedenken.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100096.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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