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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §20 Abs5;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Ablehnung der Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG - § 20b AuslBG kommt - im Hinblick auf die besondere und abschließende Regelung des § 7 Abs 7 und 8 AuslBG - bei einem rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrag nicht in Betracht. Ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag erweitert nämlich (ohne Rücksicht auf die Einhaltung der Entscheidungsfrist durch die Behörde) jedenfalls die Geltungsdauer der alten befristet erteilten Beschäftigungsbewilligung (über den im Bewilligungsbescheid festgelegten Zeitpunkt hinaus) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag.
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993090003.A01Im RIS seit
20.11.2000