RS Vwgh 1993/3/22 AW 93/09/0003

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §20 Abs5;
AuslBG §20 Abs7;
AuslBG §20 Abs8;
AuslBG §20;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Ablehnung der Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG - § 20b AuslBG kommt - im Hinblick auf die besondere und abschließende Regelung des § 7 Abs 7 und 8 AuslBG - bei einem rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrag nicht in Betracht. Ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag erweitert nämlich (ohne Rücksicht auf die Einhaltung der Entscheidungsfrist durch die Behörde) jedenfalls die Geltungsdauer der alten befristet erteilten Beschäftigungsbewilligung (über den im Bewilligungsbescheid festgelegten Zeitpunkt hinaus) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag.

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993090003.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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