RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0077

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Normen niedrigerer Rechtsstufen sind im Zweifel so auszulegen, daß sie ranghöheren Normen nicht widersprechen; dies gilt auch im Verhältnis zwischen Bescheid und Gesetz.

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100077.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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