RS Vwgh 1993/3/22 93/10/0033

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird die Berufung gegen die Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 2 AVG mit der Begründung abgewiesen, der Berufungswerber (hier: Stmk Umweltanwalt) sei nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt, so liegt darin keine Verletzung des Rechts auf Parteistellung; es handelt sich vielmehr um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Berufung.

Schlagworte

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100033.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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