RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0358

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Haben die Gutachten der forsttechnischen Amtssachverständigen eindeutig ergeben, daß an der Erhaltung der zur Rodung beantragten Fläche als Wald öffentliches Interesse von großer Intensität besteht, ist der Umstand, daß Flächen in der Nähe der Rodungsfläche als Bauland gewidmet wurden ohne Belang; dies umsomehr, wenn die Rodungsfläche selbst im Flächenwidmungsplan als Wald ausgewiesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100358.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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