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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Haben die Gutachten der forsttechnischen Amtssachverständigen eindeutig ergeben, daß an der Erhaltung der zur Rodung beantragten Fläche als Wald öffentliches Interesse von großer Intensität besteht, ist der Umstand, daß Flächen in der Nähe der Rodungsfläche als Bauland gewidmet wurden ohne Belang; dies umsomehr, wenn die Rodungsfläche selbst im Flächenwidmungsplan als Wald ausgewiesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100358.X04Im RIS seit
20.11.2000