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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Rechtssatz
Erhöht sich ein in Raten zu entrichtender Veräußerungserlös auf Grund der Verwirklichung einer vereinbarten Wertsicherung, so stellt diese Erhöhung eine nachträgliche Betriebseinnahme dar, die iSd § 32 Z 2 EStG 1972 steuerlich zu erfassen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130091.X03Im RIS seit
20.11.2000