RS Vwgh 1993/3/22 91/13/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §32 Z2;

Rechtssatz

Erhöht sich ein in Raten zu entrichtender Veräußerungserlös auf Grund der Verwirklichung einer vereinbarten Wertsicherung, so stellt diese Erhöhung eine nachträgliche Betriebseinnahme dar, die iSd § 32 Z 2 EStG 1972 steuerlich zu erfassen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130091.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten