RS Vwgh 1993/3/22 91/13/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/10 91/13/0189 2

Stammrechtssatz

Auch die Veräußerung von Privatgegenständen - wie etwa Gegenständen einer privaten Sammlung - kann eine nachhaltige Tätigkeit darstellen (Hinweis E 20.3.1980, 2598/77; E 12.12.1988, 87/15/0107). Für das sowohl in umsatzsteuerrechtlicher als auch in einkommensteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit ist das Vorliegen von Anzeichen dafür erforderlich, daß eine wiederholte Veräußerung (nachhaltige Erzielung von Einnahmen) beabsichtigt ist, Hinweise auf die Nachhaltigkeit der Sammeltätigkeit (hier: systematische Suche nach archäologischen Gegenständen) sind hingegen nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130190.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten