RS Vwgh 1993/3/22 92/13/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §13 Abs1 idF 1990/357 ;
BAO §83;
BAO §86a;
TelekopieV 1991;

Rechtssatz

Der Ausweis einer Vollmacht im Wege einer automationsunterstützten Datenübertragung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daraus folgt, daß eine Vollmacht insbesondere mittels Telekopierers (Telefaxgerätes) der Behörde gegenüber nicht rechtswirksam erbracht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten