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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §56;Rechtssatz
Spricht das Finanzamt über einen Parteienantrag expressis verbis nicht in Bescheidform ab, so ist die dagegen erhobene Berufung auch dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Abgabepflichtige einen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung haben sollte, da es nicht darauf ankommt, ob das Finanzamt den Antrag bescheidmäßig erledigen hätte müssen, sondern nur darauf, ob es ihn bescheidmäßig erledigt hat.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993130021.X01Im RIS seit
20.11.2000