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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110 Abs3;Rechtssatz
Eine Berufung gegen eine verfahrensleitende Verfügung ist - ungeachtet der Frage, ob die Verfügung zu Recht (hier:
Bescheid betreffend Verlängerung einer Berufungsfrist erging vor der Erledigung eines Antrages auf ergänzende Bescheidbegründung) ergangen ist - nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993130020.X01Im RIS seit
20.11.2000