RS Vwgh 1993/3/22 91/13/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §32 Z2;

Rechtssatz

Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1972 sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit zuzuordnen war (Hinweis Hofstätter - Reichel, Kommentar, Randziffer 8,1 zu § 32 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130091.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten